Richard Barnack kommt am 3. August 1910 in Berlin als Arbeiterkind zur Welt. Er wird zuerst Maschinenschlosser und beginnt anschließend eine Ausbildung als Tänzer. Ab 1928 tanzt er bei Erik Charell und Max Reinhardt, wirkt in Revue und Film mit und wird 1934 Mitglied der Reichstheaterkammer, Fachschaft Tanz. 1935 wird Richard Barnack wegen „widernatürlicher Unzucht“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, ein weiteres Verfahren im Jahr 1937 zwar aus Mangel an Beweisen eingestellt, aber Richard Barnack trotzdem aus der Reichstheaterkammer ausgeschlossen, was für ihn Berufsverbot als Tänzer bedeutet. Er arbeitet als Konstrukteur, bis er 1940 erneut wegen Verstoßes gegen § 175 verhaftet und verurteilt wird. Kurz vor seiner Entlassung wird seine Strafakte von der Kriminalpolizeileitstelle Berlin angefordert, die für Einweisungen in Konzentrationslager zuständig ist. Daraufhin kommt Richard Barnack im Januar 1942 zur „Sicherungsverwahrung“ in das Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin. Dort verstirbt er – nur zwei Monate später – am 29. März 1942. Die Umstände seines Todes sind ungeklärt, doch haben Forschungen inzwischen ergeben, dass gerade in diesem Jahr Homosexuelle in diesem Konzentrationslager in erhöhtem Maße gefoltert und ermordet wurden. Heute erinnert ein Stolperstein in der Friesenstraße 18 in Berlin-Kreuzberg an sein Schicksal.
Ralf Stabel