Rolf Jahnke, Jg. 1912, erster Solotänzer an der Staatsoper, wurde 1944 zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Am Tag der Hauptverhandlung entband ihn Generalintendant Scheffels vom Dienst. Er fürchtete für die Moral anderen Ensemblemitglieder: "Diese unabsehbare ,Freizeit‘ des J. gefährdet die Disziplin der ganzen Tanzgruppe und kann infolge Mißdeutung bei anderen Berufsgenossen verheerend wirken." Jahnke verlor durch die Entlassung etwa 1.000 RM Monatseinkommen. Auch für die Reichstheaterkammer, deren Mitglied er war, war er untragbar geworden. Die Gefängnisstrafe mußte er nicht antreten - das Vaterland berief ihn zur "Feindbewährung" in die Wehrmacht ein.
Quelle/Wörtliches Zitat aus: Andreas Pretzel (Hrsg): NS-Opfer unter Vorbehalt. Homosexuelle Männer in Berlin nach 1945, Lit 2004, S. 58
Von 1945 bis 1950 war Rolf Jahnke erneut Solotänzer an der Deutschen Staatsoper in Berlin.
Quelle: Eintrag im Handbuch des deutschsprachigen Exiltheaters 1933-1945. Biographisches Lexikon der Theaterkünstler. Band 2, Hg. v. Frithjof Trapp u. a., München 1999